Allgemeine Geschäftsbedingungen
Petrolli Reisen (PR)

AGB - Tagesskifahrten

§ 1. Vertragsschluss

1.1. Für alle Buchungen von Tagesfahrten gilt:

a) Buchungen werden nur telefonisch, per Fax, per E-Mail oder über die Onlinebuchungsfunktion auf www.petrolli.de oder www.montafonexpress.de entgegengenommen.
b) Grundlage des Angebots von Petrolli Reisen GmbH & Co. KG und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Tagesfahrtangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. Die Anmeldung erfolgt unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen.
c) Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung/Buchung ab, weil es uns nicht möglich ist einen Buchungswunsch zu erfüllen, so gilt die neue Reisebestätigung als Angebot, an das die Petrolli Reisen GmbH & Co.KG für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern PR auf die Änderung hingewiesen hat und diesbezüglich seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist PR gegenüber die Annahme ausdrücklich oder schlüssig durch (An-) Zahlung des Reisepreises erklärt.

d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Der Anmelder bestätigt mit seiner Unterschrift unter der Anmeldung seine Vertragsverpflichtung für sich und alle mit angemeldeten Personen. Bei der Online Buchung gilt das verbindliche Absenden der Buchung als Unterschrift.

2.1. Petrolli Reisen GmbH & Co. KG weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.
2.2. Bei Minderjährigen hat die Unterschrift durch einen gesetzlichen Vertreter zu erfolgen. Die gesetzlichen Vertreter sind für die Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Minderjährigen verantwortlich und haften uneingeschränkt für diesen. Eine Aufsichtspflicht durch den Veranstalter vor Ort wird ausdrücklich ausgeschlossen. Eine entsprechende Erklärung ist vor Reisebeginn von den gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben und dem Reiseveranstalter bei Einstieg in den Bus vorzuweisen. Wenn sich der Minderjährige nicht dem Reiseleiter zu erkennen gibt und keine Einverständniserklärung vorweist, kann der Minderjährige nicht an der Reise teilnehmen und der Erziehungsberechtigte haftet in vollem Umfang.
2.2. Der Kunde ist dazu verpflichtet im Hinblick auf die anstehende Reise telefonisch erreichbar zu sein und regelmäßig die E-Mails zu prüfen, da in der Vorwoche weitere Informationen folgen können und kurzfristige Änderungen möglich sind.

§ 2. Zahlungsbedingungen

Der Reisepreis wird mit sofortiger Wirkung und Zustandekommen des Vertrages fällig. Im Zusammenhang mit der Eingabe der Kontodaten wird der Auftrag erteilt,  den gesamten Reisepreis nach Beendigung der Fahrt einzuziehen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Konto eine ausreichende Deckung aufweist, um den Reisepreis am nächsten Werktag nach der Reise abbuchen zu können. Sollte die Lastschrift von Ihrer Bank mangels Deckung zurückgefordert werden, entstehen Kosten von € 13,- (€ 8,- Bankgebühr zzgl. € 5,- Bearbeitungsgebühr), die wir Ihnen weiterbelasten müssen. Mit dem Auftrag zum Einzug des Reisepreises mittels Lastschrift geben Sie uns nur die Genehmigung den Reisepreis einmalig von Ihrem Konto abzubuchen. Es ist sichergestellt, dass keine weiteren Abbuchungen erfolgen.

§ 3. Reiserücktritt und Umbuchung durch den Teilnehmer

3.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dies kann allerdings Kosten in Form von Storno- oder auch Umbuchungsgebühren verursachen. Der Rücktritt muss unter Angabe der Reisevorgangsnummer schriftlich erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Petrolli Reisen GmbH & Co. KG.

3.2. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse, Krankheit, usw.), kann die Petrolli Reisen GmbH & Co. KG angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen von der Petrolli Reisen GmbH & Co. KG berücksichtigt.

Umbuchungsgebühren:
Nur bei Tagesfahrten gibt es die Möglichkeit den Termin kostenlos umzubuchen!
Termin- oder Reisezieländerung
Bis max. drei Werktage um 17:00 Uhr (Mo.-Fr.) vor dem Abreisetermin.

Stornierungsgebühren pro Person:
Gebühren gelten für alle Tagesfahrten sowie für alle zusätzlichen Reiseleistungen.

kostenlose Stornierung
bis max. am 3. Werktag um 17:00 Uhr (Mo.-Fr.) vor dem Abreisetermin.

ab drei Werktage 17:00 Uhr (Mo.-Fr.) bis 16:00 Uhr am letzten Werktag vor dem Reisetermin:
50,00 € - Fahrpreis

Nach dieser Frist oder bei Nichterscheinen am Abreisetag (no Show): 90% des Reisepreises.

Eine Rückvergütung des Eventtickets ist bei Krankheit oder Verletzung etc. ausgeschlossen. Aus diesem Grund bietet Petrolli Reisen GmbH & Co. KG eine Reiserücktrittsversicherungen an.

Anstatt einer pauschalen Entschädigung kann die Petrolli Reisen GmbH & Co. KG die konkret entstandenen Kosten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen als Schaden geltend machen. Die Petrolli Reisen GmbH & Co. KG ist in diesem Fall verpflichtet, dem Kunden die Aufwendungen im Einzelnen zu beziffern und zu belegen. Kosten wie z.B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.

Der Reiseteilnehmer ist jederzeit berechtigt, dem Veranstalter nachzuweisen, dass dessen real angefallenen Kosten im Stornierungsfall durch den Teilnehmer niedriger ausgefallen sind als die pauschalisierte Stornokostenabrechnung. Die Beweislast trägt der Teilnehmer.

Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen unberührt.

3.3. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Kunden, ist die Petrolli Reisen GmbH & Co. KG berechtigt, die durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten von pauschal € 5,- je Person, zu verlangen. Eine Änderung der angemeldeten Person kann bis drei Werktage (17:00 Uhr von Mo.-Fr.) vor Reiseantritt kostenlos ausgeführt werden. Kunde und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner. Die Petrolli Reisen GmbH & Co. KG kann dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Sämtliche oben genannten Bearbeitungsentgelte, Stornierungsgebühren und eine etwaige Überweisungsgebühr fallen nicht an, wenn die Erstattung aufgrund von Umständen beantragt wird, die die Petrolli Reisen GmbH & Co. KG zu vertreten haben.

§ 4. Umbuchung durch den Veranstalter; Witterungsverhältnisse

Eine Umbuchung am gleichen Reisetermin auf ein anderes Skigebiet kann vom Veranstalter aufgrund der aktuellen Schneelage und den Witterungsverhältnissen (unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände) jederzeit erfolgen. Eine Verlegung der Reise in ein anderes Skigebiet mit besseren Schneebedingungen berechtigt den Reiseteilnehmer nicht von der Reise zurück zu treten (es gelten die üblichen Stornierungsgebühren laut dieser AGBs). Bei einer Verlegung der Reise in ein anderes Skigebiet tritt der Veranstalter nicht von der Reise zurück.

§ 5. Leistungsumfang und Preise

Maßgebend für die Rechnungsstellung und für das Zustandekommen des Vertrages sind die Leistungsbeschreibungen und Preislisten in ihrer jeweils aktuellsten Fassung. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (§25a UstG). Der vereinbarte Reisepreis des Vertrags kann durch die Petrolli Reisen GmbH & Co. KG im Falle bestimmter Erhöhungen geändert werden. Dazu zählen: Erhöhung von bestehenden Beförderungskosten, Abgaben an Kommunen, Wechselkurse, Mehrwertsteueranpassungen. Offensichtliche Druck-, Schreib- und Rechenfehler sind für den Veranstalter nicht bindend. Der Reiseteilnehmer hat bei Buchung in jedem Fall unverzüglich darauf hinzuweisen.

§ 6. Mitwirkungspflicht

Bei Leistungsstörungen ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um evtl. Schäden zu vermeiden, zur Behebung der Störung beizutragen und den Schaden für den Veranstalter gering zu halten. Störungen sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen, sonst entfällt jeglicher Ersatzanspruch. Versäumt der Kunde schuldhaft, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. An den Wochenenden ist von Freitag 17:00 Uhr bis Montag 09:00 Uhr durchgängig die Notrufnummer erreichbar:
07725 / 916513

§ 7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

7.1. Der Veranstalter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.

7.2. Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn

a) in der vorvertraglichen Unterrichtung hinsichtlich der gebuchten Tagesreise die Mindestteilnehmerzahl beziffert, sowie den Zeitpunkt angibt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, und

b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.

Der Veranstalter informiert selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Bei Tagesfahrten erfolgt die Mitteilung über den Rücktritt der Reise bis 48 Stunden vorher. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet.

7.3. Im Fall des Rücktritts des Veranstalters ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Reisende von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

§ 8. Versicherung

Jeder Reiseteilnehmer ist für die eigene ausreichende Absicherung während der Reise durch den Abschluss der entsprechenden Versicherungen selbst verantwortlich. Empfehlenswerte Versicherungen sind: Auslandskrankenversicherung, Unfallversicherung, Reisegepäckversicherung, Reiserücktrittskostenversicherung.

§ 9. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

Der Reiseteilnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er die Pass-, Zoll-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen des Urlaubslandes einhält. Alle Kosten und Nachteil aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.

Informationen über die Einreisebestimmungen sowie Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter „www.auswaertiges-amt.de“ sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.

§ 10. Haftung des Veranstalters

10.1. Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- und Reisebeschreibung und die vertragsgemäße Erbringung der Reiseleistungen in der ortsüblichen Form des Ziellandes und Ortes. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, dem Veranstalter bei evtl. auftretenden Mängeln eine Frist einzuräumen, in der die beanstandeten Mängel behoben werden können oder für gleichwertigen Ersatz zu sorgen.

10.2. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen ist der Veranstalter lediglich Reisevermittler. Bei Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen.

10.3. Petrolli Reisen GmbH & Co. KG haftet auch nicht bei eventuellen Verkehrsbehinderungen, Verspätungen, Einschränkungen im Liftbetrieb, Lawinengefahr, etc. und daraus entstehende Folgekosten für den Reiseteilnehmer.

10.4. Alle Gepäckstücke (Ski, Snowboard, Zubehör und sonstiges Reisematerial) und Wertgegenstände (Handy, Kamera, Geld) sind vom Reiseteilnehmer beim Ein-, Um- und Aussteigen selbst zu beaufsichtigen und er haftet bei Verlust selbst. Er haftet auch für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.

§ 11. Haftungsbeschränkung

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 1.) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2.) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners ausgewiesen werden.

Petrolli Reisen GmbH & Co. KG haftet nicht wenn ihr die Erbringung ihrer Vertragsleistung aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, dazu zählen u.a. Kriege und innere Unruhen, Terroranschläge, Flugzeugentführungen, Arbeitskampfmaßnahmen, Naturkatastrophen, Feuer, Stromausfälle und Maßnahmen von Behörden vollständig oder teilweise unmöglich wurde. Eine Haftung ist auch ausgeschlossen soweit Petrolli Reisen GmbH & Co. KG an der Erfüllung des Vermittlungsvertrages durch Versäumnisse oder fehlende Mitwirkungshandlungen des Nutzers/Leistungsnehmers ganz oder teilweise gehindert wird.

PR haftet nicht für Störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Betrieb der Skilifte, externe Kurse, Leihmaterial, Bahn-/, Bustransport, etc.) und in der Beschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

Bietet PR eine Reise an, die ein anderer Reiseveranstalter durchführt, so vermittelt PR Reiseleistungen in fremdem Namen und auf fremde Rechnung, sofern MB in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich auf den durchführenden Veranstalter hinweist. PR haftet nicht für die Erbringung der Reiseleistungen selbst, sondern lediglich im Rahmen seiner Tätigkeit als Reisemittler. Es gelten ausschließlich die AGB des durchführenden Veranstalters. Das Ausstellen von Bestätigungen, die Annahme von Reisepreiszahlungen sowie weitere Korrespondenz mit dem Kunden kann ggfs. im Auftrag des durchführenden Veranstalters durch PR geschehen.

§ 12. Bildnutzung

Der Teilnehmer willigt ein, dass er während einer Veranstaltung fotografiert wird und diese Fotografien im Rahmen der Vermarktung verwendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

Petrolli Reisen GmbH & Co. KG und gegebenenfalls autorisierte Dritte sind berechtigt, Audio- und Videoaufzeichnungen sowie Fotos des Events Bild sowie Stimme oder Darbietung des Kunden für jegliche Zwecke zu jeder Zeit (auch kommerzielle, Werbe- oder sonstige Zwecke) in allen Medien zu verwenden.
Der Veranstalter hat das Recht, sämtliches Material zu benutzen, auszustrahlen, abzubilden, zu vervielfältigen und / oder in sämtlichen Medien, wie insbesondere im Radio, Fernsehen, Kino, bei Events, auf Datenträgern oder im Internet uneingeschränkt zu veröffentlichen. Der Veranstalter ist zudem berechtigt, jegliche Änderungen Bearbeitungen, Unterbrechungen, Streichungen oder sonstige Modifikationen an dem Material vorzunehmen und dieses Material uneingeschränkt zu verwenden. Darüber hinaus ist der Veranstalter dazu berechtigt, die Rechte an Medien an Dritte zu übertragen. Der Kunde weiß, dass er keinen finanziellen Vorteil an dem veröffentlichten Medienmaterial hat, welche in Bezug auf die Veranstaltung veröffentlicht werden.

§ 13. Datenschutz

13.1. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https://www.petrolli.de/datenschutz/    

§ 14. Gültigkeit

Im Falle der Unwirksamkeit einer der o.a. Bestimmungen bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt und gelten uneingeschränkt. Gerichtsstand sowie Leistungs- und Erfüllungsort ist soweit nicht anders vereinbart ist der Sitz von PR.

§ 15. Veranstalter

Durchführende Reiseagentur und Vertragspartner der Reisekunden (Reisevertragspartner):

Petrolli Reisen GmbH & Co. KG
Schramberger Straße 15
78078 Niedereschach

Telefon: 07725 / 9165-0
Fax: 07725 / 9165-20
E-Mail: info(at)petrolli.de